Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) stellt einen Teil des im Jahr 2010 in Kraft getretenen Steuergesetzgebungspakets der Vereinigten Staaten (US) dar. Ziel von FATCA ist, eine Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige, die Einkommen von ausländischen Finanzinstituten erhalten, zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sieht FATCA vor, dass ausländische Finanzinstitute ein Vertragsverhältnis mit der US-Steuerbehörde eingehen, in dem sie sich verpflichten, alle wesentlichen Daten ihrer US-Kunden der US-Steuerbehörde offenzulegen. Darüber hinaus werden mit zahlreichen Ländern, darunter auch Österreich, zwischenstaatliche Abkommen verhandelt. Einige Länder, darunter auch Deutschland, Großbritannien und die Schweiz, haben bereits entsprechende Abkommen abgeschlossen. Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hat das Inkrafttreten von FATCA neuerlich um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2014 verschoben. Die VIG sowie auch ein Teil ihrer Konzerngesellschaften sind von FATCA insofern betroffen, als diese aufgrund ihres Unternehmensgegenstands bzw. Produktportfolios als ausländische Finanzinstitute gelten. Die VIG ist sich dessen bewusst; Maßnahmen für die konzernweite Umsetzung einer FATCA-Compliance-Strategie werden unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen in den betroffenen VIG-Märkten vorbereitet.