Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder

Die Vergütung des Vorstandes berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld.

Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.

Der vertraglich erzielbare erfolgsabhängige Entgeltteil ist betraglich nach oben maximiert und beträgt unter 50% des möglichen Gesamteinkommens p.a. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe, unter anderem hinsichtlich der Schadenreserve, voraus. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil.

Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2013 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2013 und 2014 sowie individuelle ressortbezogene Ziele. Selbst bei voller Erfüllung des Ergebniszieles in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.

Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.

Bei Festsetzung der Bruttobezüge der Vorstandsmitglieder wurde auf eine gewisse Ausgeglichenheit in der Nettoauswirkung geachtet, sodass dann, wenn Bezüge für Funktionen in verbundenen Unternehmen außerhalb Österreichs gezahlt wurden und diese – gemessen an österreichischen Verhältnissen – günstigeren Steuerregimen unterlagen, diesem Umstand durch Festsetzung eines geringeren Bruttobezuges Rechnung getragen wurde. Daraus sowie aus unterschiedlichen Funktionen erklären sich die Unterschiede zwischen den Bruttobezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Im Einzelnen erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2013 für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr:

  • Herr Dr. Peter Hagen TEUR 1.170 (TEUR 1.189), davon TEUR 464 (TEUR 529) variabel,
  • Herr Dr. Franz Kosyna TEUR 435 (TEUR 0), davon TEUR 118 variabel,
  • Herr Dr. Martin Simhandl TEUR 819 (TEUR 884), davon TEUR 333 (TEUR 408) variabel,
  • Herr Mag. Peter Höfinger TEUR 819 (TEUR 884), davon TEUR 333 (TEUR 408) variabel,
  • Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 368 (TEUR 378), davon TEUR 149 (TEUR 169) variabel.

Von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft oder als gesetzliche Vertreter oder Angestellte von verbundenen Unternehmen:

  • Herr Dr. Franz Kosyna TEUR 558 (TEUR 867), davon TEUR 243 (TEUR 309) variabel,
  • Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 321 (TEUR 360), davon TEUR 129 (TEUR 169) variabel.

Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Vienna Insurance Group beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag.

Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.

Die Vorstandsverträge der Vienna Insurance Group sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.

Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß den in der 21. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2012 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2013 TEUR 402,6.

Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:

  • Herr Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer TEUR 72,0
  • Herr Komm.-Rat Dr. Karl Skyba TEUR 51,6
  • Herr Abtprimas Propst Bernhard Backovsky TEUR 33,0
  • Frau Komm.-Rat Martina Dobringer TEUR 33,0
  • Herr Mag. Alois Hochegger TEUR 33,0
  • Herr Hofrat Dkfm. Heinz Öhler TEUR 33,0
  • Herr Mag. Reinhard Ortner TEUR 37,5
  • Herr Dr. Martin Roman TEUR 31,5
  • Herr Mag. Dr. Friedrich Stara TEUR 39,0
  • Frau Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell TEUR 39,0.

Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrates.