Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2013 aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender:
Dr. Peter Hagen
Mitglieder:
Dr. Franz Kosyna (bis 31.12.2013)
Franz Fuchs
Mag. Peter Höfinger
Dr. Martin Simhandl
Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder
Der Vorstand der Gesellschaft führt den Konzern Vienna Insurance Group. Darüber hinaus werden teilweise weitere Aufgaben in Tochter- bzw. nahestehenden Unternehmen übernommen.
Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld. Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.
Der vertraglich erzielbare erfolgsabhängige Entgeltteil ist betraglich nach oben maximiert und beträgt unter 50% des möglichen Gesamteinkommens p.a. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe, unter anderem hinsichtlich der Schadenreserve, voraus. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung des Ergebniszieles in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.
Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2013 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2013 und 2014 sowie individuelle ressortbezogene Ziele.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.
Der Vorstand des Jahres 2013 bestand aus fünf Personen.
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Vienna Insurance Group beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Vorstandsverträge der Vienna Insurance Group sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Für ihre Tätigkeit erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr von der Gesellschaft TEUR 3.611 (TEUR 4.213). Von Tochterunternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr TEUR 1.183 (TEUR 1.527); davon wurde die Gesellschaft im Wege der Konzernverrechnung mit TEUR 483 (TEUR 538) belastet.
Frühere Mitglieder des Vorstandes erhielten TEUR 1.658 (TEUR 1.943).