Zur Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte folgende qualifizierte Ausschüsse gebildet:

Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss)

Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen und wegen der besonderen Dringlichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden können.

Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer (Vorsitzender)

  1. Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
  2. Stellvertreter: Mag. Alois Hochegger
  3. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner

Komm.-Rat Dr. Karl Skyba

  1. Stellvertreter: Mag. Dr. Friedrich Stara
  2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
  3. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner

Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss)

Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) ist für die gemäß § 92 Abs. 4a AktG zugewiesenen Aufgaben zuständig, nämlich:

  1. die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses;
  2. die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  3. die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung;
  4. die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen;
  5. die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Corporate-Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  6. die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens;
  7. die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).

Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) in einer – zusätzlich zu den im Gesetz vorgesehenen weiteren – Sitzung fest, wie die wechselseitige Kommunikation zwischen (Konzern-)Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss zu erfolgen hat, wobei auch die Gelegenheit eingeräumt wird, dass ein Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstandes stattfinden kann.

Sämtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses sind erfahrene Finanzexperten, die über Kenntnisse und praktische Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Berichterstattung verfügen, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer (Vorsitzender)
Komm.-Rat Dr. Karl Skyba
Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Mag. Dr. Friedrich Stara

Stellvertreter:
Mag. Alois Hochegger
Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Mag. Reinhard Ortner

Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Vergütungsausschuss)

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Vergütungsausschuss) befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten entscheidet daher über den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Bezüge und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen.

Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer (Vorsitzender)
Komm.-Rat Dr. Karl Skyba

Strategieausschuss

Der Strategieausschuss bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und gegebenenfalls unter Beiziehung von Experten grundlegende Entscheidungen vor, die dann im Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind.

Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer (Vorsitzender)

  1. Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
  2. Stellvertreter: Mag. Alois Hochegger
  3. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner

Komm.-Rat Dr. Karl Skyba

  1. Stellvertreter: Mag. Dr. Friedrich Stara
  2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
  3. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner

Im Jahr 2013 hat die Gesellschaft keine Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrates geschlossen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurft hätten.