Im Juli 2010 wurde ein Entwurf eines neuen IFRS zu Versicherungsverträgen veröffentlicht, der den derzeitigen IFRS 4 ersetzen sollte. IFRS 4 beinhaltet die für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen relevanten Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Entwurf sieht einen Ansatz der Verpflichtungen mit dem Erfüllungswert vor; dieser ermittelt sich durch Diskontierung der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus dem Versicherungsvertrag. Die Umsetzung der Regelungen wird die Versicherungen vor große Herausforderungen stellen.
Seit Anfang 2011 laufen die gemeinsamen Beratungen von IASB und dem US-Standardsetzer FASB zu den eingegangenen Kommentierungsschreiben. Aufgrund der darin enthaltenen Kritik an den Vorschlägen des Entwurfs hat sich das IASB entschieden, den Entwurf zu überarbeiten und erneut der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorzulegen. Dies soll bis zum 1. Halbjahr 2013 erfolgen. Mit einer Veröffentlichung des finalen Standards wird im 2. Halbjahr 2014 gerechnet. Es wird von einer Vorbereitungszeit von drei Jahren für die Versicherungsunternehmen ausgegangen, der Standard dürfte somit voraussichtlich mit 1. Januar 2018 effektiv werden.
Der Vorstand der VIG verfolgt diese Entwicklungen und wird nach Veröffentlichung des endgültigen Standards zeitgerecht mit den Vorbereitungen für dessen Umsetzung beginnen.