Die Vienna Insurance Group begrenzt ihre Haftung aus dem Versicherungsgeschäft, indem sie – soweit erforderlich – einen Teil der übernommenen Risiken an den internationalen Rückversicherungsmarkt weitergibt. Innerhalb der Vienna Insurance Group werden nur zum Teil Risiken ausländischer Konzerngesellschaften rückversichert, die wiederum auf Konzernebene an Rückversicherer weitergegeben werden.
RÜCKVERSICHERUNGSRICHTLINIE
Die Rückversicherungsrichtlinie der Vienna Insurance Group wird zwischen der zentralen Rückversicherungsabteilung und dem für Rückversicherung verantwortlichen Vorstand jährlich während der Entwicklung der Rückversicherungsstrategie für das nächste Geschäftsjahr festgesetzt.
Die Rückversicherungsrichtlinie verpflichtet jede Konzerngesellschaft, unter Einbindung der zentralen Rückversicherungsabteilung eine für ihre lokale Gesellschaft angemessene Rückversicherungsdeckung zu gestalten. Durch die Rückversicherungsrichtlinie geregelt sind die nachstehenden Punkte:
- Rückversicherung ist Voraussetzung für die Zusage von Versicherungsschutz. Fachabteilungen dürfen eine verpflichtende Zusage zur Versicherung eines Risikos nur dann abgeben, wenn von externen Rückversicherern ausreichend Rückversicherungsschutz bereits zugesichert wurde.
- Eigenbehalte: Konzernweit ist festgelegt, dass auf PML-Basis (probable maximum loss) maximal EUR 17,5 Mio. je Naturkatastrophenschadenereignis ins Risiko gestellt werden. Der konzernweite maximale Eigenbehalt je Einzelschaden beträgt weniger als EUR 4 Mio.
- Auswahl der Rückversicherer – Streuung. Die Vienna Insurance Group und ihre Konzerngesellschaften verteilen ihre Rückversicherungsabsicherung auf eine Vielzahl verschiedene internationale Rückversicherungsgesellschaften, die über angemessene Bonität verfügen, um das aus der Zahlungsunfähigkeit eines Rückversicherers erwachsende Risiko zu minimieren. In der Geschichte der Vienna Insurance Group kam es bisher zu keinem bedeutenden Ausfall eines Rückversicherers.
- Auswahl der Rückversicherer – Rating. Für Geschäftssegmente, in denen Schäden langfristig abgewickelt werden, insbesondere für Kfz-Haftpflicht, Allgemeine Haftpflicht und Luftfahrt, verwendet die Wiener Städtische AG als Rückversicherer Gesellschaften mit hervorragendem Rating (zumindest Standard & Poor’s-Rating „A“, bevorzugt „AA“ oder höheres Rating), welche mit größter Wahrscheinlichkeit auch langfristig bestehen werden. Auch für Geschäftssegmente mit rasch abzuwickelnden Schäden (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Technik, Transport, Sturm, Einbruch, Haushalt, Leitungswasser, Autokasko), bei denen die Anzahl der Rückversicherer größer ist, ist das bevorzugte Rating Standard & Poor’s „A“ oder höher. Nur in wenigen Einzelfällen werden auch – zeitlich begrenzt – Rückversicherer mit niedrigerem Rating akzeptiert.
- Gestaltung der Rückversicherungsprogramme. Rückversicherungsdeckungen können – sofern wirtschaftlich vertretbar – von jeder Konzerngesellschaft individuell bei externen Rückversicherern gekauft werden. Falls der Einkauf individueller Rückversicherungsverträge je Konzerngesellschaft nur zu unwirtschaftlichen Konditionen erfolgen kann, strebt die Vienna Insurance Group so weit wie möglich eine gemeinsame Platzierung von Rückversicherungsverträgen zur Abdeckung von Risiken aus der Deckung von Naturkatastrophen, Sachsparten, Unfall, Luftfahrt und Kfz-Haftpflicht gemäß Grüne-Karte-Abkommen an. Falls Rückversicherungsverträge von Konzerngesellschaften im Rückversicherungsmarkt nur zu unwirtschaftlichen Konditionen eingekauft werden können, tritt die Vienna Insurance Group teilweise selbst als Rückversicherungsgesellschaft auf. Derartige konzerninterne Rückversicherungsübernahmen werden, wenn aus Sicherheitsgründen nötig, durch Retrozession ebenfalls an den Rückversicherungsmarkt weitergegeben. Im Folgenden werden die Richtlinien des Rückversicherungsschutzes der Wiener Städtische AG dargestellt. Bei allen anderen Konzerngesellschaften liegen die Eigenbehalte unter jenen der Wiener Städtische AG.
RÜCKVERSICHERUNGSSCHUTZ AM BEISPIEL DER WIENER STÄDTISCHEN
- Naturkatastrophen. Die Wiener Städtische AG versichert Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Stürme, Hagel, Überschwemmungen oder Erdbeben entstehen. Naturkatastrophenschäden werden im Eigenbehalt durch die Rückversicherungsdeckung der Wiener Städtische AG auf EUR 4,5 Mio. je Schadenereignis beschränkt.
- Firmenkundengeschäft. Im Firmenkundengeschäft beschränken überwiegend proportionale Rückversicherungsabgaben einen maximalen Nettoschaden der Wiener Städtische AG auf EUR 1,5 Mio. Sowohl die Auswirkung einzelner Großschäden, zum Beispiel durch Feuer, als auch eine erhöhte Schadenfrequenz können durch diese Rückversicherungsstruktur abgesichert werden.
- Privatkundengeschäft. Das Privatkundengeschäft besteht aus grundsätzlich stabil verlaufenden Versicherungsbeständen mit kalkulierbaren Ergebnissen, welche vor allem durch eine stabile Schadenfrequenz geprägt sind. Die Frequenzschäden werden daher nur bei exponierten Sparten, zum Beispiel bei Sturmversicherungen, mit einem gezielten Einsatz proportionaler Rückversicherung zur Reduktion der Auswirkungen auf den Eigenbehalt rückversichert. Die Auswirkungen der wenigen zu erwartenden Großschäden auf den Eigenbehalt werden durch nichtproportionale Rückversicherung abgesichert. Der maximale Nettoschaden der Wiener Städtische AG beträgt auch in diesem Geschäftssegment zwischen EUR 1,0 und 2,0 Mio. je nach Sparte.