Bei Vermögenswerten wird jeweils zumindest zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer (vorwiegend Firmenwerte) erfolgt eine solche Überprüfung auch ohne Anlass. Da gemäß IAS 36 (Impairment of assets) aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierende Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben werden dürfen, führt die Vienna Insurance Group mindestens einmal jährlich Impairment-Tests durch. Zu diesem Zweck werden die Tochterunternehmen eines jeweiligen Landes zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Zu einem Impairment kommt es nur dann, wenn für die wirtschaftliche Einheit als Ganzes ein Abschreibungsbedarf besteht. Der Nutzungswert der wirtschaftlichen Einheiten wird unter Anwendung der Ertragswertmethode ermittelt. Für die Ermittlung des Ertragswertes werden die Planungsrechnungen für die nächsten drei Jahre herangezogen, Ertragswerte für den drei Jahre übersteigenden Zeitraum werden unter Zugrundelegung einer jährlichen Wachstumsrate extrapoliert. Für die Berechnung der Diskontierungssätze wird die durchschnittliche Jahresrendite von österreichischen Staatsanleihen, unter Berücksichtung des Branchen- und Marktrisikos, als Basiszinssatz verwendet. Die Diskontierungssätze bei der Durchführung der Impairment-Tests betragen zwischen 8,60% und 11,10%.

Bezüglich der Untersuchung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte wird auf den Abschnitt „Allgemeines zur Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen“ verwiesen.

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