Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Ergänzungskapitalanleihen folgender Unternehmen der Gruppe:
Zinsen auf die Ergänzungskapitalanleihen gelangen nur insofern zur Auszahlung, als die Zinsen im nationalen Jahresüberschuss des Unternehmens gedeckt sind. Die Zinsen sind aber jedenfalls im Aufwand enthalten.