IFRS 9, „Finanzinstrumente“, befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. IFRS 9 wurde im November 2009 sowie nach mehreren Änderungen, zuletzt am 16. Dezember 2011, veröffentlicht. Eine Übernahme in europäisches Recht ist bislang noch nicht erfolgt.

Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. Mit Ersterfassung des IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte künftig in eine der folgenden Kategorien einzuordnen:

  • diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
  • solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Vorschriften des IAS 39 bezüglich Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen haben nach wie vor Gültigkeit. Im Jahr 2012 ist mit neuen Entwürfen in diesen Bereichen zu rechnen.

Die Versicherungswirtschaft würde mit dem IFRS 4 neu dazu gezwungen, volatile Bewertungsregeln anzuwenden. Nach der derzeitigen Fassung des IFRS 9 würde die Klassifizierung von Vermögenswerten zu „fortgeführten Anschaffungskosten“ deutlich erschwert werden. Das hätte auch erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der VIG. Zudem würde der neue Standard zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Wirtschaftsbranchen führen. Auch bezüglich IFRS 9 werden weitere intensive Gespräche mit dem IASB geführt.

Die neuen Vorschriften sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2015 beginnen, anzuwenden. Die Auswirkungen von IFRS 9 für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung im Konzern werden vom Vorstand der Vienna Insurance Group fortlaufend geprüft.

Diese Informationen
wurden von PWC
INTER-TREUHAND
GmbH, Wien am 12. März 2012 geprüft.