Vorstand

Der Vorstand berät in grundsätzlich wöchentlichen Sitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstandes befinden sich in ständigem gegenseitigen Informationsaustausch untereinander und mit den jeweils zuständigen Abteilungsverantwortlichen. Bei der Führung des Konzerns wird der Vorstand durch die erweiterte Konzernleitung unterstützt. Diesem Gremium gehören international und fachlich auf Vorstandsniveau erfahrene Manager an.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat prüft sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter regelmäßig die Geschäftsführung der Gesellschaft. Diesem Zweck dienen ausführliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen sowie wiederholte Besprechungen insbesondere des Präsidiums des Aufsichtsrates mit den Mitgliedern des Vorstandes, welche anhand von geeigneten Unterlagen umfassende Erklärungen und Nachweise über die Geschäftsführung und die Finanzlage der Gesellschaft und des Konzerns erteilen. In den Aufsichtsratssitzungen und den Gesprächen mit dem Vorstand werden auch die Strategie, die Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem sowie die Tätigkeit der Internen Revision des Unternehmens diskutiert.

Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss führen auch direkte Gespräche mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, um sich über den Rechnungslegungsprozess und den Fortschritt der Prüfungstätigkeit zu erkundigen und zu hinterfragen, ob im Rahmen der Prüfung wesentliche Feststellungen gemacht wurden. Im Rahmen der Sitzungen zum Jahres- und Konzernabschluss werden die Prüfungsberichte gemeinsam mit den Prüfungsleitern eingehend diskutiert und erörtert. Weiters holt der Aufsichtsrat quartalsweise einen Bericht der Internen Revision ein und lässt sich vom Vorstand die Organisation und Wirkungsweise des Risikomanagements und Internen Kontrollsystems erklären.

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte vier Ausschüsse (Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss), Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss), Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Vergütungsausschuss) und Strategieausschuss) gebildet. Detaillierte Angaben dazu sind im Kapitel „Die Ausschüsse des Aufsichtsrates“ angeführt.