Transparenz und das Vertrauen unserer Stakeholder sind uns wichtige Anliegen. Die Beachtung und Erfüllung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex haben daher in der Vienna Insurance Group einen großen Stellenwert.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen Gesetzestexte sowie aktuellen Trends angepasst. Er bildet den Standard für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle in Österreich. Die darin enthaltenen Bestimmungen tragen wesentlich zur Stärkung des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt bei und der zu veröffentlichende Bericht der Unternehmen über die Einhaltung der Bestimmungen fördert ein hohes Maß an Transparenz.
Die Vienna Insurance Group versteht Corporate Governance als einen kontinuierlichen Prozess, der sich aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Tendenzen verändert und zum Vorteil des Konzerns und all seiner Anspruchsgruppen stetig weiterentwickelt werden muss. Ziel aller im Rahmen von Corporate Governance gesetzten Maßnahmen ist die Sicherstellung verantwortungsvoller, auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmensführung bei gleichzeitig effektiver Unternehmenskontrolle.
Im Rahmen gelebter Corporate Governance ist dem Vorstand, Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der Vienna Insurance Group die Beachtung und Erfüllung der Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ein wichtiges Anliegen. Das Bekenntnis der Vienna Insurance Group, die Erläuterungen zu den Abweichungen sowie alle Informationen zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind nachfolgend strukturiert und übersichtlich dargestellt.
Die Vienna Insurance Group bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2010. Die Regeln werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt:
- Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (Legal Requirement)
- Regeln, die auf international üblichen Vorschriften basieren und deren Nichteinhaltung erklärt und begründet werden muss, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen (Comply or Explain)
- Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist (Recommendation)
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist sowohl über die Website der Vienna Insurance Group als auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance öffentlich zugänglich.
Die Vienna Insurance Group hält sämtliche „Legal Requirements“ des Österreichischen Corporate Governance Kodex dem Gesetz entsprechend ein. In drei „Comply or Explain“-Regelungen kommt es bei der Vienna Insurance Group zu Abweichungen, die nachfolgend erläutert werden:
Regel 31:
Für jedes Vorstandsmitglied werden die im Geschäftsjahr gewährten fixen und variablen Vergütungen im Corporate-Governance-Bericht einzeln veröffentlicht. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütungen über eine Managementgesellschaft geleistet werden.
Regel 51:
Die im Berichtszeitraum gewährten Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder werden im Corporate-Governance-Bericht für jedes Aufsichtsratsmitglied einzeln veröffentlicht. Es werden grundsätzlich keine Stock-Option-Pläne für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Werden ausnahmsweise Stock-Option-Pläne gewährt, sind diese in allen Einzelheiten von der Hauptversammlung zu beschließen.
Erklärung: Die Grundsätze der Honorierung der Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates werden veröffentlicht, ebenso die Gesamtbezüge aller Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Weder für Vorstandsmitglieder noch für Aufsichtsratsmitglieder gibt es Stock-Option-Pläne. Eine Veröffentlichung von individualisierten Vergütungsangaben der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Corporate-Governance-Bericht erfolgt mit Rücksicht auf das Recht der Privatsphäre der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Verhältnis zum vergleichsweise geringen Informationswert für Anleger nicht.
Die Gesellschaft strebt an, die Gesamtheit der operativen Bezüge der Vorstandsmitglieder gleicher Ebene in ihren Nettoauswirkungen auch dann in etwa vergleichbar zu halten, wenn ein Vorstandsmitglied infolge Wahrnehmung von zusätzlichen operativen Funktionen im Ausland teilweise unterschiedlicher Besteuerung unterliegt. Ergebnis dieser Bestrebungen war es, dass einzelne Vorstandsmitglieder mit insgesamt geringeren Bruttobezügen als andere Vorstandsmitglieder ausgestattet wurden, sodass die Veröffentlichung von Einzelbezügen keine reale Aussagekraft hätte.
Regel 41:
Der Aufsichtsrat richtet einen Nominierungsausschuss ein. Bei einem Aufsichtsrat mit nicht mehr als sechs Mitgliedern (einschließlich Arbeitnehmervertretern) kann diese Funktion vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.
Erklärung: Die Nachfolgeplanung wird aufgrund ihrer besonderen Wichtigkeit vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der Vienna Insurance Group hat daher keinen Nominierungsausschuss eingerichtet.