Bei den zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten entspricht der Bilanzwert dem Zeitwert. Die unrealisierten Gewinne und Verluste stellen den Unterschiedsbetrag zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und Zeitwerten dar.
Der im Punkt „Optionen“ angeführte Betrag bezieht sich auf Aktienoptionen, die zur Absicherung bestehender Aktienpositionen bestimmt sind.
Die Zeitwerte für derivative Finanzinstrumente beinhalten sowohl die Rechte als auch die Verpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Geschäften.