Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder
Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.
Der erfolgsabhängige Entgeltteil ist betraglich nach oben maximiert und beträgt rund 40% des möglichen Gesamteinkommens. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe voraus. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil.
Selbst bei voller Zielerfüllung in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne einer Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.
Das Leistungskriterium der variablen Vergütung des Jahres 2010 ist in diesem Sinne das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2010 und 2011.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.
Der Vorstand hat trotz des guten Ergebnisses des Jahres 2009 in Berücksichtigung der schwierigen Lage einzelner Gesellschaften und deren Kunden – nach dem Verzicht auf die variable Vergütung 2008 – auch auf seine Bonusansprüche für 2009 verzichtet, sodass im Jahr 2010 an den Vorstand kein Bonus ausgezahlt wurde.
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. Die Regelungen für Vorstandsmitglieder mit langjährigen Vordienstzeiten weichen insofern davon ab, als der Prozentsatz der Bemessungsgrundlage historisch bedingt höher ist (bis 55%) und Zuschläge bei vom Aufsichtsrat gewünschtem Verbleib im Vorstand nach Überschreitung der Altersgrenze zuerkannt werden.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Vorstandsverträge der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß den in der 16. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2007 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsrats-Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2010 TEUR 351 (2009: TEUR 366).