Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder

Die Bezugsregelung für die Vorstandsmitglieder umfasst einen fixen (rd. 60%) und einen erfolgsabhängigen (rd. 40%) Teil.

Unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens und der Unternehmensgruppe wird der erfolgsabhängige Teil am erzielten Ergebnis des Konzerns, aber auch wesentlicher Konzerngesellschaften bemessen und ist betraglich nach oben maximiert. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil.

Das Geschäftsjahr 2008 war ab Herbst von dramatischen Ereignissen an den Finanzmärkten geprägt. Trotz dieses bekannt schwierigen Umfelds ist es gelungen, das bislang beste Konzernergebnis zu erzielen. Im Hinblick auf das aktuelle wirtschaftliche Umfeld, das auch viele Kunden der Unternehmensgruppe vor große Herausforderungen stellt, hat sich der Vorstand entschlossen, auf den vertraglich bei Zielerreichung zugesicherten erfolgsabhängigen Teil seines Einkommens für 2008 zu verzichten, sodass dieser Teil des Einkommens nicht zur Auszahlung kommen wird.

Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. Die Regelungen für Vorstandsmitglieder mit langjährigen Vordienstzeiten weichen insofern davon ab, als der Prozentsatz der Bemessungsgrundlage historisch bedingt höher ist (bis 55%) und Zuschläge bei vom Aufsichtsrat gewünschtem Verbleib im Vorstand nach Überschreitung der Altersgrenze zuerkannt werden.

Die Pensionen gebühren nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.

Die Vorstandsverträge der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sehen einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang dauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand über eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.

Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß den in der 16. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2007 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung.

Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsrats- Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme).

Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2008 TEUR 353 (2007: TEUR 226).

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