Der Aufsichtsrat der Vienna Insurance Group hat gemäß Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex folgende Kriterien für die Unabhängigkeit festgelegt:

  • Das Aufsichtsratsmitglied ist in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen.
  • Das Aufsichtsratsmitglied unterhält zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied so bedeutendem Umfang, dass dadurch seine Tätigkeit im Aufsichtsrat zum Nachteil der Gesellschaft beeinflusst wird. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 5 Z. 12 AktG bzw. § 15 Abs. 2 lit. l der Satzung führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. Klargestellt wird, dass der Abschluss bzw. das Bestehen von Versicherungsverträgen mit der Gesellschaft die Unabhängigkeit jedenfalls nicht beeinträchtigt.
  • Das Aufsichtsratsmitglied ist in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen.
  • Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
  • Das Gremium des Aufsichtsrates ist dann als unabhängig anzusehen, wenn mindestens 50% der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder die oben angeführten Kriterien für die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes erfüllen.

Alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates haben erklärt, dass sie gemäß den vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig anzusehen sind. Kein Mitglied des Aufsichtsrates ist Anteilseigner an der Gesellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 10% oder vertritt dessen Interessen.

Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates haben per 31. Dezember 2012 Aufsichtsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften ausgeübt:

Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer
CA Immobilien Anlagen AG
Flughafen Wien AG
NIS a.d. Naftna industrija Srbije, Novi Sad
RHI AG
Telekom Austria AG

Komm.-Rat Martina Dobringer
Praktiker AG

Dr. Martin Roman
CEZ a.s.

Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Commerzbank AG