Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2011 aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender:
Dr. Günter Geyer
Mitglieder:
Ing. Martin Diviš, MBA (bis 30.6.2011)
Franz Fuchs
Dr. Peter Hagen
Mag. Peter Höfinger
Dr. Franz Kosyna (ab 1.7.2011)
Dr. Martin Simhandl
Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder
Der Vorstand der Gesellschaft führt den Konzern Vienna Insurance Group. Darüber hinaus werden teilweise weitere Aufgaben in Tochter- bzw. nahestehenden Unternehmen übernommen.
Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld. Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.
Der erfolgsabhängige Entgeltteil ist betraglich nach oben maximiert und beträgt rund 40% des möglichen Gesamteinkommens. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe voraus. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung des Ergebniszieles in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.
Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2011 sind die Combined Ratio und das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2011 und 2012.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.
Dem Vorstand wurde im Jahr 2011 ein Bonus zuerkannt, nachdem er in den Jahren 2009 und 2010 auf die Bonusansprüche der jeweils vorangegangenen Jahre – trotz guter Ergebnisse – in Berücksichtigung der schwierigen Lage für Kunden und deren Mitarbeiter verzichtet hatte.
Der Vorstand des Jahres 2011 bestand aus sechs Personen, wobei Herr Ing. Diviš mit 30. Juni 2011 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Mandat in der Gesellschaft zugunsten einer noch stärkeren Konzentration auf die Tschechische Vienna Insurance Group zurückgelegt hat. Herr Dr. Kosyna verstärkt den Vorstand seit 1. Juli 2011.
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Vienna Insurance Group beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. Die Regelungen für Vorstandsmitglieder mit langjährigen Vordienstzeiten weichen insofern davon ab, als der Prozentsatz der Bemessungsgrundlage historisch bedingt höher ist (bis 55%) und Zuschläge bei vom Aufsichtsrat gewünschtem Verbleib im Vorstand nach Überschreitung der Altersgrenze zuerkannt werden.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Vorstandsverträge der Vienna Insurance Group sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Von den Aufwendungen (liquide Ansprüche und Vorsorge für künftige Ansprüche) für Abfertigungen und Pensionen in der Höhe von insgesamt TEUR 1.452 (TEUR 17.228) entfallen im Jahr 2011 TEUR 481 (TEUR 1.550) auf Abfertigungs- und Pensionsaufwendungen (liquide Ansprüche und Vorsorge für künftige Ansprüche) für leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG und ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene sowie auf Vorsorge für künftige Abfertigungs- und Pensionsansprüche für Vorstandsmitglieder.
Für die Tätigkeit in der Gesellschaft erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr TEUR 4.450 (TEUR 2.588). Von Tochterunternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr TEUR 1.471 (TEUR 504); davon wurde die Gesellschaft im Wege der Konzernverrechnung mit TEUR 184 (TEUR 0) belastet; die Gesellschaft verrechnete ihrerseits für Vorstandsmitglieder an Tochterunternehmen TEUR 544 (TEUR 436).
Infolge der Spaltung sind derzeit keine Bezüge früherer Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft bzw. von Hinterbliebenen auszuweisen; soweit solche Ansprüche bestanden, wurden sie im Zuge der Spaltung in die Wiener Städtische übertragen, in deren Geschäftsbericht 2011 Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder (einschließlich der Hinterbliebenen) ausgewiesen werden.