Die so genannte Gleichbehandlungs- oder Unisex-Richtlinie von 2004 regelt die Verwendung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren im Versicherungswesen und bei verwandten Finanzdienstleistungen. Sie bestimmt, dass bei Verträgen, die nach dem 21. Dezember 2007 abgeschlossenen wurden, die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen darf. Bislang galt eine Ausnahme von dieser Regel: Mitgliedstaaten durften proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen weiterhin zulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist.
In seinem Urteil vom 1. März 2011 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union die Ausnahmeregelung für ungültig. Er befand, dass diese dem Ziel der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Berechnung von Versicherungsprämien und -dienstleistungen zuwiderläuft und daher mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist.
Die Übergangszeit auf die geänderten Anforderungen endet am 21. Dezember 2012. Von diesem Tag an gilt die Unisex-Richtlinie ohne Ausnahme für neue Verträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Die Vienna Insurance Group hat alle erforderlichen Umstellungsprozesse hinsichtlich Tarifkalkulation in allen Produkten der Personenversicherung in allen betroffenen Tochterunternehmen eingeleitet, sodass die genannten Anforderungen für Neuabschlüsse fristgerecht erfüllt werden.