Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2010 aus folgenden Personen zusammen:

Vorsitzender:
Dr. Günter Geyer

Mitglieder:
Ing. Martin Diviš
Dr. Christine Dornaus (bis 3.8.2010)
Franz Fuchs
Dr. Hans-Peter Hagen
Dr. Judit Havasi (bis 3.8.2010)
Mag. Peter Höfinger
Mag. Robert Lasshofer (bis 3.8.2010)
Erich Leiß (bis 3.8.2010)
Dr. Martin Simhandl

Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder:

Der Vorstand der Gesellschaft führt den Konzern Vienna Insurance Group. Darüber hinaus werden teilweise weitere Aufgaben in verbundenen bzw. nahestehenden Unternehmen übernommen.

Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld. Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.

Der erfolgsabhängige Entgeltteil ist betraglich nach oben maximiert und beträgt rund 40% des möglichen Gesamteinkommens. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe voraus. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Zielerfüllung in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne einer Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.

Das Leistungskriterium der variablen Vergütung des Jahres 2010 ist in diesem Sinne das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2010 und 2011. Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.

Der Vorstand hat trotz des guten Ergebnisses des Jahres 2009 in Berücksichtigung der schwierigen Lage einzelner Gesellschaften und deren Kunden – nach dem Verzicht im Vorjahr – nun auch auf seine Bonusansprüche für 2009 verzichtet.

Der Vorstand des Jahres 2010 bestand ab Inkrafttreten der Spaltung aus sechs Personen, deren Bezüge seit Beginn des Jahres dargestellt werden.

Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. Die Regelungen für Vorstandsmitglieder mit langjährigen Vordienstzeiten weichen insofern davon ab, als der Prozentsatz der Bemessungsgrundlage historisch bedingt höher ist (bis 55%) und Zuschläge bei vom Aufsichtsrat gewünschtem Verbleib im Vorstand nach Überschreitung der Altersgrenze zuerkannt werden.

Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.

Die Vorstandsverträge der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.

Von den Aufwendungen (liquide Ansprüche und Vorsorge für künftige Ansprüche) für Abfertigungen und Pensionen in der Höhe von insgesamt TEUR 17.228 (2009: TEUR 12.154) entfallen im Jahr 2010 TEUR 1.550 (2009: TEUR 1.343) auf Abfertigungs- und Pensionsaufwendungen (liquide Ansprüche und Vorsorge für künftige Ansprüche) für leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG und ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene sowie auf Vorsorge für künftige Abfertigungs- und Pensionsansprüche für Vorstandsmitglieder.

Den Mitgliedern des Vorstandes flossen im Jahr 2010 für ihre Tätigkeit Vergütungen in der Höhe von TEUR 3.092 zu (2009: TEUR 3.072 bezogen auf denselben Personenkreis; unter Einbeziehung von Vorstandsmitgliedern der heutigen Wiener Städtischen Versicherung AG Vienna Insurance Group – vor erfolgter Spaltung – TEUR 4.238).

Infolge der Spaltung sind derzeit keine Bezüge früherer Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft bzw. von Hinterbliebenen auszuweisen; soweit solche Ansprüche bestanden, wurden sie im Zuge der Spaltung in die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group übertragen, in deren Geschäftsbericht 2010 Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder (einschließlich der Hinterbliebenen) ausgewiesen werden.