Risikomanagement
Das Risikomanagement der Vienna Insurance Group ist fest in der Führungskultur des Unternehmens verankert und baut auf einer klar definierten konservativen Risikopolitik, einer umfangreichen Risikoexpertise, einem entwickelten Risikoinstrumentarium und risikobasierten Vorstandsentscheidungen auf.
Der detaillierte Risikobericht der Vienna Insurance Group befindet sich im Konzernanhang (siehe PDF, Seiten 129-147).
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess
Die Dokumentation des Jahresabschlusserstellungsprozesses wurde gemeinsam mit einem Beratungsunternehmen vorgenommen, dabei wurde die Zusammenfassung der wesentlichen Kontrollen sowie die Darstellung der Verknüpfung des Prozesses und der Kontrollen mit den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Risiken erhoben.
Die so dokumentierten Kontrollen werden im Prozessablauf angewendet, um sicherzustellen, dass mögliche Fehler in der Berichterstattung vermieden bzw. erkannt und korrigiert werden.
Ziele des Jahresabschlussprozesses sind:
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Vollständigkeit: Alle Geschäftsfälle der Berichtsperiode werden vollständig erfasst.
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Bestand: Alle bilanzierten Aktiva und Passiva sind am Abschlussstichtag vorhanden.
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Genauigkeit: Alle bilanzierten Geschäftsfälle betreffen den Zeitraum, auf den sich der Abschluss bezieht.
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Bewertung: Alle Aktiva und Passiva bzw. Erträge und Aufwendungen wurden mit den ihnen nach den Rechnungslegungsvorschriften beizulegenden Werten erfasst.
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Eigentum: Es erfolgt der ordnungsmäßige Ausweis von Rechten und Verpflichtungen.
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Ausweis: Sämtliche Abschlussposten sind richtig dargestellt und offen gelegt.
Der Abschlussprozess umfasst die Zusammenführung aller Daten aus dem Rechnungswesen sowie der vorgelagerten Prozesse zum Jahresabschluss. Dieser wird dem zuständigen Bereichsleiter zur Kontrolle und weiteren Abstimmung mit dem Vorstand vorgelegt. Seitens des Vorstandes erfolgt die endgültige Freigabe des Abschlusses.
Der Konzern hat ein internes Berichtswesen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen eingerichtet. Die implementierten Abläufe und Kontrollen stellen sicher, dass alle erforderlichen Daten erfasst und verarbeitet werden.
Zusätzlich beurteilt der Wirtschaftsprüfer regelmäßig die Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems, über die Ergebnisse wird dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates berichtet.
Angaben nach § 267 Abs 3a in Verbindung mit § 243a UGB
Hinsichtlich der Angaben wird auf Punkt 14 und Punkt 36 im Konzernanhang verwiesen.