Die Vienna Insurance Group bekennt sich zur Anwendung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, der seit der Vorstellung im Oktober 2002 den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt bildet.
Der Kodex in der Fassung vom Jänner 2009 umfasst 83 Regeln in den folgenden drei Kategorien:
1. Legal Requirement
Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen
2. Comply or Explain
Regeln, die auf international üblichen Vorschriften basieren und deren Nichteinhaltung erklärt und begründet werden muss, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen
3. Recommendation
Regeln mit reinem Empfehlungscharakter, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist
Die Vienna Insurance Group hält sämtliche „Legal Requirements“ des Österreichischen Corporate Governance Kodex dem Gesetz entsprechend ein. In drei „Comply or Explain“-Regelungen kommt es bei der Vienna Insurance Group zu Abweichungen, die nachfolgend erläutert werden:
Regel 31: Für jedes Vorstandsmitglied werden die im Geschäftsjahr gewährten fixen und erfolgsabhängigen Vergütungen im Corporate Governance-Bericht einzeln veröffentlicht. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütungen über eine Managementgesellschaft geleistet werden.
Regel 51: Die im Berichtszeitraum gewährten Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder werden im Corporate Governance- Bericht für jedes Aufsichtsratsmitglied einzeln veröffentlicht. Es werden grundsätzlich keine Stock Option-Pläne für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Werden ausnahmsweise Stock Option-Pläne gewährt, sind diese in allen Einzelheiten von der Hauptversammlung zu beschließen.
Erklärung: Die Grundsätze der Honorierung der Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates werden veröffentlicht, ebenso die Gesamtbezüge aller Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Eine Veröffentlichung von individualisierten Vergütungsangaben der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance-Bericht erfolgt mit Rücksicht auf das Recht der Privatsphäre der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Verhältnis zum vergleichsweise geringen Informationswert für Anleger nicht.
Regel 41: Der Aufsichtsrat richtet einen Nominierungsausschuss ein. Bei einem Aufsichtsrat mit nicht mehr als sechs Mitgliedern (einschließlich Arbeitnehmervertretern) kann diese Funktion vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.
Erklärung: Die Nachfolgeplanung wird aufgrund ihrer besonderen Wichtigkeit vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group hat daher keinen Nominierungsausschuss eingerichtet.
Corporate Governance ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dessen Umsetzung das Management in der Praxis von verschiedenen Abteilungen des Konzerns unterstützt wird. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten gelebter Corporate Governance steht dabei die offene und transparente Kommunikation mit Kunden, Investoren, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, um das Vertrauen der Anspruchsgruppen in das Unternehmen zu stärken.
Die Vienna Insurance Group verfolgt seit vielen Jahren eine klare Strategie wertorientierten Wachstums. Die Einhaltung der Regeln des Kodex ist dabei ein wichtiges Anliegen des Managements. In diesem Sinne strebt die Vienna Insurance Group einen stetigen Fortschritt in der Corporate Governance an und begrüßt die Verfeinerung der bestehenden Regeln.
Die Vienna Insurance Group veröffentlicht somit gemäß den Vorgaben des Österreichischen Kodex in der Neufassung vom Jänner 2009 einen eigenen Corporate Governance-Bericht. Darin sind das Bekenntnis und die Erläuterungen zum Kodex sowie umfassende Informationen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes und des Aufsichtsrates übersichtlich aufgelistet und strukturiert dargestellt.
Der Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2008 der Vienna Insurance Group ist im hinteren Teil des Konzernberichtes zu finden und steht auf unserer Website www.vig.com/ir als Download zur Verfügung.