Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder
Die Bezugsregelung für die Vorstandsmitglieder umfasst einen fixen (rd. 60%) und einen erfolgsabhängigen (rd. 40%) Teil. Unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens und der Unternehmensgruppe wird der erfolgsabhängige Teil am erzielten Ergebnis des Konzerns, aber auch wesentlicher Konzerngesellschaften bemessen und ist betraglich nach oben maximiert. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil.
Der Vorstand hat auf den vertraglich bei Zielerreichung zugesicherten erfolgsabhängigen Teil seines Einkommens für 2008 im Hinblick auf das wirtschaftliche Umfeld, das auch viele Kunden der Unternehmensgruppe vor große Herausforderungen stellte und stellt, verzichtet.
Der Vorstand verzichtet trotz des guten Ergebnisses des Jahres 2009 in Berücksichtigung der schwierigen Wirtschaftslage auch auf seine Bonusansprüche für 2009.
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. Die Regelungen für Vorstandsmitglieder mit langjährigen Vordienstzeiten weichen insofern davon ab, als der Prozentsatz der Bemessungsgrundlage historisch bedingt höher ist (bis 55%) und Zuschläge bei vom Aufsichtsrat gewünschtem Verbleib im Vorstand nach Überschreitung der Altersgrenze zuerkannt werden.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Vorstandsverträge der VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach langdauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand über eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß den in der 16. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2007 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsrats-Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2009 TEUR 366 (2008: TEUR 353).