Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Vorsitzender:
Dr. Günter Geyer
Generaldirektor, Vorstandsvorsitzender
Vorstandsmitglied seit 1988

Mitglieder:
Dkfm. Karl Fink
Generaldirektor
Vorstandsmitglied seit 1987

Mag. Robert Lasshofer
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstandsmitglied seit 1999

Dr. Rudolf Ertl
Vorstandsmitglied seit 2001

Dr. Peter Hagen
Vorstandsmitglied seit 2004

Dr. Martin Simhandl
Vorstandsmitglied seit 2004

Bei Mitgliedern des Vorstandes hafteten am 31. Dezember 2007 keine Kredite aus.

Haftungen für Mitglieder des Vorstandes bestanden am 31. Dezember 2007 nicht.

Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder:

Der Vorstand der Gesellschaft führt den Konzern Vienna Insurance Group. Darüber hinaus nimmt der Vorstand die Aufgaben wahr, die mit der operativen Führung der Wiener Städtische AG in Österreich verbunden sind. Teilweise werden noch weitere Aufgaben in verbundenen bzw. nahe stehenden Unternehmen übernommen.

Die Bezugsregelung für die Vorstandsmitglieder umfasst einen fixen (rund 60%) und einen erfolgsabhängigen (rund 40%) Teil. Der erfolgsabhängige Teil wird im Wesentlichen am erzielten Ergebnis vor Steuern des Konzerns, aber auch der WIENER STÄDTISCHE AG Österreich, bemessen und ist betraglich nach oben maximiert. Werden bestimmte EGT-Schwellwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil.

Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65.Geburtstag. Die Regelungen für Vorstandsmitglieder mit langjährigen Vordienstzeiten weichen insofern davon ab, als der Prozentsatz der Bemessungsgrundlage historisch bedingt höher ist (bis 55%) und Zuschläge bei vom Aufsichtsrat gewünschtem Verbleib im Vorstand nach Überschreitung der Altersgrenze zuerkannt werden.

Die Pensionen gebühren nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht. Die Vorstandsverträge der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP sehen einen Abfertigungsanspruch vor, der im Wesentlichen nach dem Vorbild der alten Abfertigungsregelung im Angestelltengesetz in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach langdauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand über eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.

Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in der Höhe von insgesamt TEUR 13.259 (2006: TEUR 22.412) entfallen im Jahr 2007 TEUR 4.218 (2006: TEUR 8.291) auf Abfertigungs- und Pensionsaufwendungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG. Den Mitgliedern des Vorstandes flossen für ihre Tätigkeiten im Jahr 2007 Vergütungen in der Höhe von TEUR 4.971 brutto zu (2006: TEUR 5.562). Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Vorstandes im Jahr 2006 eine Sondervergütung für die wertsteigernde Entwicklung der Unternehmensgruppe der Jahre 2001 bis 2005 einschließlich der erfolgreichen Kapitalerhöhung Ende 2005 im Gesamtausmaß von TEUR 9.000 brutto. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstandes (einschließlich der Hinterbliebenen) betrugen im Jahr 2007 TEUR 1.042 (2006: TEUR 974).

Geprüfte Information

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