Albanien

Die Vienna Insurance Group belegte in Albanien mit einem Marktanteil von 14,3% den ausgezeichneten dritten Marktrang. In der Kfz-Versicherung ist die Vienna Insurance Group mit einem Marktanteil von 16,9% die Nummer 2.

Baltikum

In den baltischen Staaten ist die Vienna Insurance Group mit der Lebensversicherung Seesam vertreten und ist in den drei Staaten an vorderer Stelle in der Lebensversicherung positioniert.

Bulgarien

In Bulgarien erzielte die Vienna Insurance Group einen Marktanteil von 17,9% und ist damit der klare Marktführer. In der Kfz-Versicherung konnte der Marktanteil zuletzt auf 18,9% erhöht werden, womit die Vienna Insurance Group den ersten Marktrang belegt.

Georgien

Die georgischen Gesellschaften der Vienna Insurance Group GPIH und IRAO belegen gemeinsam mit einem Marktanteil von 32,2% den ausgezeichneten ersten Marktrang.

Kroatien

In Kroatien erreichte die Vienna Insurance Group mit einem Marktanteil von 8,4% den vierten Marktrang. Durch den Erwerb der Erste osiguranje Vienna Insurance Group d.d.1 stieg der Konzern mit einem Marktanteil von 16,2% zur Nummer 2 in der Lebensversicherung auf.

Serbien

Die Vienna Insurance Group steigerte in Serbien ihren Marktanteil auf 8,0% und belegt damit den vierten Marktrang. In der Lebensversicherung deckt die serbische Gesellschaft mit 26,8% Marktanteil bereits fast ein Drittel des Marktes ab.

Ukraine

Durch den Zukauf der UIG im Jahr 2007 und ein starkes Prämienwachstum der bisherigen Gesellschaften stieg die Vienna Insurance Group unter die Top 3 im ukrainischen Versicherungsmarkt auf.

Ungarn

In Ungarn verbesserte die Vienna Insurance Group durch Erwerb der Erste Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.1 und durch organisches Wachstum ihre Marktposition und belegt nun mit einem Marktanteil von 4,1% den achten Marktrang. In der Lebensversicherung stieg der Konzern unter die Top-10-Gesellschaften auf.

1 Neuer Firmenwortlaut vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die zuständigen Gesellschaftsgremien sowie der Eintragung der Satzungsänderungen durch die lokalen Behörden.

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