Die so genannte Gleichbehandlungs- oder Unisex-Richtlinie aus dem Jahr 2004 regelt die Verwendung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren im Versicherungswesen und bei verwandten Finanzdienstleistungen. Sie bestimmt, dass bei Verträgen, die nach dem 21. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen darf. Die EU-Mitgliedstaaten durften allerdings proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen weiterhin zulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist.

In seinem Urteil vom 1. März 2011 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union diese Ausnahmeregelung für ungültig. Bis spätestens 21. Dezember 2012 mussten die lokalen rechtlichen Vorgaben an diese Änderung angepasst werden. Alle neuen Verträge dürfen seit diesem Datum nur mehr auf Basis von sogenannten Unisex-Tarifen abgeschlossen werden, auf den Bestand hat die Regelung generell keinen Einfluss. Diese Änderung betrifft alle Versicherungsprodukte, deren Tarife unter Berücksichtigung des Geschlechts kalkuliert wurden, d.h. vor allem die Personenversicherungssparten (Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung).

Alle Konzerngesellschaften der Vienna Insurance Group, die operativ in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR tätig sind, haben mit entsprechendem personellen und technischen Zusatzaufwand ihre Tarife sowie die erforderlichen Verwaltungs- und Vertriebsprozesse adaptiert. Alleine in der Lebensversicherung wurden rund 700 Tarife auf Unisex-Prämien umgestellt und zeitgerecht bis 21. Dezember 2012 implementiert.

Diese Informationen
wurden von PWC
Wirtschaftsprüfung
GmbH, Wien am 12. März 2013 geprüft.