Der Aufsichtsrat berichtet, dass er sowohl als Ganzes als auch regelmäßig durch seine Ausschüsse sowie durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter Gelegenheit genommen hat, die Geschäftsführung der Gesellschaft umfassend zu überprüfen. Diesem Zweck dienten ausführliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen sowie wiederholte Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstandes, welche anhand von geeigneten Unterlagen umfassende Erklärungen und Nachweise über die Geschäftsführung und die Finanzlage der Gesellschaft und des Konzerns erteilten. In diesen Gesprächen wurden auch die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem sowie die Tätigkeit der Internen Revision des Unternehmens diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte vier Ausschüsse gebildet. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Ausschüsse sind auf der Webseite der Gesellschaft sowie im Corporate-Governance-Bericht nachzulesen.

Im Jahr 2010 fanden eine ordentliche Hauptversammlung und fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Weiters wurden drei Sitzungen des Prüfungsausschusses abgehalten. Der Ausschuss für die Entscheidung von dringenden Angelegenheiten hat eine Sitzung abgehalten und wurde darüber hinaus schriftlich in sechs Angelegenheiten kontaktiert. Über alle in diesen Ausschüssen gefassten Beschlüsse wurde dem Aufsichtsrat jeweils in der darauf folgenden Aufsichtsratssitzung berichtet. An drei Sitzungen des Prüfungsausschusses sowie drei Sitzungen des Aufsichtsrates, darunter jene, die sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie mit der Feststellung des Jahresabschlusses befasst, und an der Hauptversammlung hat der Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, die PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, teilgenommen. Im Jahr 2010 wurden außerdem zwei Sitzungen des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten abgehalten.

Im Aufsichtsrat und den Ausschusssitzungen wurden keine Tagesordnungspunkte ohne Teilnahme von Vorstandsmitgliedern erörtert. Kein Mitglied des Aufsichtsrates war weniger als die Hälfte der Aufsichtsratssitzungen anwesend.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat sich durch die Einsichtnahme in geeignete Unterlagen, Gespräche mit dem Vorstand und Erörterung mit dem Abschlussprüfer ein ausreichendes Bild über den Rechnungslegungsprozess machen können und keinen Anlass für Beanstandungen gesehen.

Weiters hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems überprüft, indem Darstellungen über die Abläufe und Organisation dieser Systeme vom Vorstand, dem Abschlussprüfer und den unmittelbar mit diesen Aufgaben betrauten Personen eingeholt wurden. Der Prüfungsausschuss hat dem gesamten Aufsichtsrat über diese Überwachungstätigkeit berichtet und festgehalten, dass keine Mängel festgestellt wurden.

Um den Vorschlag des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschluss- bzw. Konzernabschlussprüfers vorzubereiten, hat sich der Prüfungsausschuss von der PwC INTERTREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (PwC) Unterlagen betreffend die Befugnis zur Prüfung vorlegen lassen. Anhand eines schriftlichen Berichtes wurde festgestellt, dass keine Ausschlussgründe sowie Umstände, die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, vorliegen. Weiters wurde eine nach Leistungskategorien gegliederte Aufstellung über die von der PwC für das vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltenen Gesamteinnahmen verlangt und eingesehen sowie überprüft, dass die PwC in ein gesetzliches Qualitätssicherungssystem einbezogen ist. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat über die im Rahmen dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse berichtet und hat dem Aufsichtsrat in der Folge der Hauptversammlung die PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für die Wahl zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer vorgeschlagen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat weiters den Jahresabschluss 2010, den Lagebericht und den Corporate-Governance-Bericht vom Vorstand erhalten, eingesehen und sorgfältig geprüft. Ebenso hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates den Konzernabschluss 2010 und den Konzernlagebericht einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Im Zuge dieser Prüfung wurde auch der Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverteilung erörtert und diskutiert. Als Ergebnis dieser Prüfung und Erörterung wurde einstimmig beschlossen, dem Aufsichtsrat die uneingeschränkte Annahme zu empfehlen. Über diese im Ausschuss gefassten Beschlüsse wurde dem Aufsichtsrat vom Ausschussvorsitzenden berichtet.

In der Folge hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, dem Konzernabschluss 2010 samt Konzernlagebericht sowie dem vom Vorstand vorgelegten Vorschlag für die Gewinnverteilung befasst, eingehend erörtert und geprüft. Weiters wurden die von der PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht und Konzernabschluss 2010 samt Konzernlagebericht vom Prüfungsausschuss sowie vom gesamten Aufsichtsrat eingesehen und gemeinsam mit der PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erörtert und eingehend diskutiert. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat erklärte, dass er den Prüfungsberichten des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers nichts hinzuzufügen hat.

Der Aufsichtsrat fasste daher nach eingehender Prüfungstätigkeit den einstimmigen Beschluss, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zu billigen, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht nicht zu beanstanden sowie sich mit dem Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung einverstanden zu erklären.

Der Jahresabschluss 2010 ist somit gemäß § 96 Absatz 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dass sie über die Gewinnverteilung gemäß dem Vorschlag des Vorstandes beschließe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung erteile.

Wien, im März 2011

Der Aufsichtsrat:

Komm.-Rat Dr. Wolfgang RUTTENSTORFER
(Vorsitzender)