Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können. Bei den folgenden Positionen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:

  • Versicherungstechnische Rückstellungen
  • Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
  • Sonstige nichtversicherungstechnische Rückstellungen
  • Zeitwerte von Kapitalanlagen, soweit diese nicht auf Börsenwerten oder sonstigen Marktpreisen beruhen
  • Firmenwerte
  • Wertberichtigungen zu Forderungen und sonstige (kumulierte) Wertminderungsaufwendungen
  • Aktive latente Steuern aus der Aktivierung von Verlustvorträgen
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