Allgemeines

Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP ist der führende österreichische Versicherungskonzern in Zentral- und Osteuropa und damit auch die größte börsenotierte Versicherungsgruppe Österreichs mit Sitz am Schottenring 30, 1010 Wien. Die WIENER STÄDTISCHE WECHSELSEITIGE Versicherungsanstalt-Vermögensverwaltung bezieht als oberste Muttergesellschaft die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP in ihren Konzernabschluss mit ein.

Die Versicherungsgesellschaften der Vienna Insurance Group bieten qualitativ hochwertige Versicherungsdienstleistungen sowohl im Lebens- als auch im Nichtlebensversicherungsbereich in 23 Ländern Zentral- und Osteuropas an.

Grundsätze der Rechnungslegung

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board („IASB“) herausgegebenen International Financial Reporting Standards („IFRS“) einschließlich der anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee („IFRIC“) erstellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde auf Grundlage der veröffentlichten, von der EU mit Verordnung angenommenen IFRS, die am 31. Dezember 2007 zwingend anzuwenden waren, erstellt. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden somit die Vorschriften für den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 7 umgesetzt. IFRS 7 ersetzt IAS 30 (Disclosures and Presentation) sowie Teile des IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure) und umfasst nun sämtliche Angabepflichten für Finanzinstrumente. Da die Vienna Insurance Group bereits in der Vergangenheit die Zeitwerte jeder Kategorie von Finanzinstrumenten anführte, schlägt sich die Umsetzung des Rechnungslegungsstandards nunmehr zusätzlich im Finanzergebnis und im Risikobericht nieder. Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom IASB verabschiedeten Standards. Bereits verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.

Der Konzernabschluss ist in 1.000 EUR („TEUR“, gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode) aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde grundsätzlich auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt; davon ausgenommen sind folgende Vermögenswerte und Schuldposten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

1. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente
2. Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente inklusive finanzieller Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
3. Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung und versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung
4. Derivative Finanzinstrumente

Die im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden einheitlich für den gesamten Berichterstattungszeitraum und alle Berichtsperioden davor, seit Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz per 1. Jänner 2004, angewendet. Sinngemäß gilt dies ebenfalls für alle im Konzernabschluss vollkonsolidierten Unternehmen. Die einzige Ausnahme von einer konzernweit einheitlichen Bilanzierung stellt die Bewertung der Versicherungsverträge gemäß IFRS 4 dar, wie im Abschnitt „Klassifizierung von Versicherungsverträgen“ näher erläutert wird.

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